Förderantrag für die Wärmepumpe: Ablauf Schritt für Schritt und häufige Fehler
Kurzantwort: Den Zuschuss für eine neue Heizung beantragen Sie bei der KfW (Zuschuss 458) im Portal „Meine KfW“, und zwar bevor die Arbeiten beginnen. Vorher brauchen Sie eine „Bestätigung zum Antrag“ von Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der an die Förderzusage geknüpft ist. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als schädlicher Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
Stand: 29.10.2026
Wer stellt den Antrag?
Antragsberechtigt im Zuschuss 458 sind natürliche Personen als Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Gesellschaften bürgerlichen Rechts und juristische Personen beantragen im Produkt 459. Das Gebäude muss so alt sein, dass Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Den Antrag stellen Sie selbst; Fachbetrieb oder Energieberater liefern die nötige Bestätigung.
Der Ablauf in sieben Schritten
- Angebot einholen und Heizung planen. Ein Fachbetrieb prüft das Haus, ermittelt die Heizlast und schlägt ein passendes Gerät vor. Lassen Sie sich mindestens ein schriftliches Angebot geben, besser zwei.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA. Sie erhalten eine 15-stellige BzA-ID, die Sie im Antrag eingeben.
- Vertrag mit Bedingung unterschreiben. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die an die Förderzusage der KfW geknüpft ist. Die Bedingung lässt sich nicht nachträglich einfügen. Das geplante Umsetzungsdatum muss im Bewilligungszeitraum liegen.
- Antrag in „Meine KfW“ stellen. Sie registrieren sich im Kundenportal, geben die BzA-ID ein und stellen den Antrag. Für den Einkommensbonus machen Sie Angaben zum zu versteuernden Haushaltseinkommen.
- Zusage abwarten, dann beginnen. Erst nach der Antragstellung dürfen Arbeiten vor Ort beginnen. Die Zusage ist zeitlich begrenzt gültig.
- Umsetzen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
- Nachweise einreichen und Auszahlung. Der Fachbetrieb oder Experte erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Sie reichen sie mit den weiteren Nachweisen fristgerecht im Portal ein. Laut KfW dauert die Prüfung in der Regel etwa zwei Monate; ausgezahlt wird meist zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
Was heißt „aufschiebende oder auflösende Bedingung“?
Die Bedingung sorgt dafür, dass der Vertrag nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird (aufschiebend), oder dass er entfällt, wenn sie abgelehnt wird (auflösend). Beide Varianten akzeptiert die KfW. Wichtig ist, dass die Bedingung im Vertrag steht, wenn Sie unterschreiben, und dass sie sich auf die Förderzusage der KfW bezieht. Viele Fachbetriebe haben dafür eine eigene Formulierung im Angebot. Fragen Sie vor der Unterschrift nach und lassen Sie sich die Klausel zeigen. Fördercheck Heizung prüft keine Verträge; im Zweifel hilft eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung.
Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
| Unterlage | Wofür | Wann |
|---|---|---|
| BzA-ID (15-stellig) | technische Angaben zum Vorhaben | vor dem Antrag |
| Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung | Nachweis, dass noch nicht begonnen wurde | vor dem Antrag unterschreiben |
| Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung | Einkommensbonus | mit den Nachweisen im Portal (siehe Hinweis unten) |
| Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen | Auszahlung | nach Abschluss, innerhalb der Frist aus der Zusage |
Hinweis der KfW: Wer den Einkommensbonus nach den seit dem 21.07.2026 gültigen Konditionen beantragt hat, kann die Einkommensnachweise voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen.
Häufige Fehler
- Vertrag ohne Bedingung unterschrieben. Das ist laut KfW ein schädlicher Vorhabenbeginn. Die Förderung ist dann ausgeschlossen, auch wenn noch kein Handwerker im Haus war.
- Arbeiten vor dem Antrag begonnen. Arbeiten vor Ort ohne vorherigen Antrag sind nicht förderfähig. Eine schon eingebaute Heizung kann nicht nachträglich gefördert werden.
- Umsetzungsdatum außerhalb des Bewilligungszeitraums. Prüfen Sie, dass die im Vertrag genannten Termine zur Zusage passen.
- Klimabonus erwartet, aber Voraussetzungen fehlen. Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein; Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Vermieter erhalten den Bonus nicht.
- Einkommen falsch eingeschätzt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Brutto. Der Familienzuschlag von 10.000 € gilt einmal je Haushalt, nicht je Kind.
- Fristen für Nachweise verpasst. Die Einreichfrist steht in Ihrer Zusage. Notieren Sie sie sich sofort.
- Bei WEG und Mehrfamilienhaus den Zusatzantrag vergessen. Klimabonus und Einkommensbonus für die eigene Wohnung beantragen Sie dort mit einem Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags.
Ergänzungskredit: erst Zusage, dann Bank
Den Ergänzungskredit 358/359 beantragen Sie nicht bei der KfW selbst, sondern bei einer Bank, Sparkasse oder einem Finanzvermittler. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage, die höchstens zwölf Monate alt ist; der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
Häufige Fragen
Darf ich den Vertrag vor dem Förderantrag unterschreiben?
Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die an die Förderzusage der KfW geknüpft ist. Ohne diese Bedingung gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn, und die Förderung ist ausgeschlossen.
Wer stellt den Förderantrag, ich oder der Heizungsbauer?
Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Portal „Meine KfW“. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellen die Bestätigung zum Antrag mit der BzA-ID und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
Laut KfW 36 Monate ab Zusage, um das Vorhaben abzuschließen. Die Frist für die Nachweise steht in der Zusage.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach Abschluss der Arbeiten und Einreichen der Nachweise. Die KfW nennt eine Bearbeitungszeit von in der Regel etwa zwei Monaten nach Eingang der Nachweise.
Kann ich einen Antrag zurückziehen und neu stellen?
Sie können auf die Förderung verzichten. Für dasselbe Vorhaben gilt danach eine Sperrfrist von sechs Monaten.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358/359)
- KfW: Anpassungen 2026 in der BEG
Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben: Berechnen Sie mit dem Förderrechner, welcher Zuschuss in Betracht kommt, und fragen Sie danach bis zu zwei Fachbetriebe an.
Weitere Ratgeber: Wärmepumpe Förderung · Klimabonus 2027 · Wärmepumpe im Altbau · Kosten einer Wärmepumpe · Steuerbonus oder Zuschuss · Heizungsgesetz 2026 · Alle Ratgeber
Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Bedingungen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt des Antrags.