Wärmepumpe Förderung 2026/2027: die BEG-Heizungsförderung der KfW erklärt
Kurzantwort: Für eine Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude zahlt die KfW (Zuschuss 458) 30 % Grundförderung auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Selbst nutzende Eigentümer können zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (ab 01.02.2027: 12 %) und je nach Einkommen 10 bis 40 % Einkommensbonus erhalten; insgesamt sind höchstens 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis 80 %. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Stand: 29.10.2026
Wer fördert was?
Die Heizungsförderung gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Teil Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für Wohngebäude ist die KfW zuständig: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen den Zuschuss im Produkt 458 über das Kundenportal „Meine KfW“. Seit dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen; die Richtlinie wurde im Bundesanzeiger vom 27.08.2026 veröffentlicht. Maßnahmen an der Gebäudehülle (zum Beispiel Dämmung oder Fenster) laufen dagegen über das BAFA.
Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe sowie weiterer effizienter Heizungsanlagen in Gebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eine bereits eingebaute Heizung kann nicht nachträglich gefördert werden.
Die Fördersätze im Überblick
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsberechtigten, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger | selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | selbst nutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € (mit Kind bis 60.000 €) |
| Obergrenze | 70 %, in der untersten Einkommensstufe 80 % | Deckel für die Summe aller Bausteine |
Den früheren Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Ebenfalls entfallen ist der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.
Einkommensbonus im Detail
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, nachgewiesen mit den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich alle Grenzen einmalig um 10.000 € (Familienzuschlag). Der Zuschlag gilt einmal je Haushalt, nicht je Kind.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | ohne minderjähriges Kind | mit minderjährigem Kind |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 € | 30 % | 40 % |
| 40.001 bis 50.000 € | 10 % | 30 % |
| 50.001 bis 60.000 € | – | 10 % |
| ab 60.001 € | – | – |
Das zu versteuernde Einkommen ist meist deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Sie finden es in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten
Der Prozentsatz wird nicht auf beliebig hohe Kosten gezahlt. Die KfW deckelt die förderfähigen Kosten je Wohneinheit:
| Wohneinheit | Höchstgrenze bei Antrag bis 31.01.2027 |
|---|---|
| 1. Wohneinheit (auch Einfamilienhaus) | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Ein Haus mit zwei Wohnungen kommt bei Antrag bis 31.01.2027 also auf bis zu 43.000 € förderfähige Kosten.
Was ändert sich ab 2027?
Zwei Absenkungen sind beschlossen und von der KfW veröffentlicht:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028. Für Anträge ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr. Details im Ratgeber Klimabonus 2027.
- Die Höchstgrenze für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € (27.250 €, dann 26.500 € usw.).
Zusätzlich angekündigt, aber noch nicht im Detail geregelt: Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Nach Angaben der KfW soll die Grundförderung für Wärmepumpen dann auf 15 % sinken; Geräte aus EU-Fertigung sollen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus zusätzlich erhalten und damit weiter auf 30 % kommen. Die genauen Regeln, etwa wie der EU-Ursprung nachgewiesen wird, stehen noch aus.
Rechenbeispiele (Antrag bis 31.01.2027)
Die Beispiele gehen von einem Einfamilienhaus und Gesamtkosten von 35.000 € aus. Förderfähig sind höchstens 28.000 €.
| Fall | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Vermieter, Gasheizung wird ersetzt | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, 25 Jahre alte Gasheizung, zvE 70.000 € | 30 % + 16 % = 46 % | 12.880 € |
| Selbstnutzer mit Kind, Ölheizung, zvE 45.000 € | 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, gedeckelt auf 70 % | 19.600 € |
| Selbstnutzer, Ölheizung, zvE 28.000 € | 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % | 22.400 € |
Zum Vergleich: Stellt der Selbstnutzer aus der zweiten Zeile seinen Antrag ab 01.02.2027, rechnet sich der Zuschuss nach heutigem Stand mit 30 % + 12 % = 42 % auf 27.250 € und liegt bei 11.445 €, also 1.435 € niedriger. Ob ein Wertschöpfungsbonus diese Rechnung für Wärmepumpen zusätzlich verändert, ist noch offen.
Ergänzungskredit für den Eigenanteil
Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann nach der Zuschusszusage den Ergänzungskredit der KfW (358/359) beantragen: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis 35 Jahre. Selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten im Programm 358 für die erste Zinsbindung einen zusätzlichen Zinsvorteil. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank oder Sparkasse; die Zuschusszusage darf höchstens zwölf Monate alt sein und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt.
Wie läuft der Antrag?
Kurz gefasst: Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“, Sie unterschreiben einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, stellen den Antrag in „Meine KfW“ und warten die Zusage ab, bevor die Arbeiten beginnen. Alle Schritte und typischen Fehler stehen im Ratgeber Antrag Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Bei Antrag bis 31.01.2027 erhalten alle Antragsberechtigten 30 % Grundförderung. Selbst nutzende Eigentümer können 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 % Einkommensbonus hinzubekommen. Die Summe ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %, jeweils bezogen auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Der Effizienzbonus von 5 % ist zum 21.07.2026 entfallen. Anträge, die nach den neuen Konditionen gestellt werden, enthalten ihn nicht mehr.
Zählt der Familienzuschlag pro Kind?
Nein. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Weitere Kinder erhöhen die Grenzen nicht weiter.
Bekommen Vermieter den Klimabonus?
Nein. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %.
Was ist der Wertschöpfungsbonus?
Ein für das 1. Quartal 2027 angekündigter Bonus: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 % sinken, Geräte aus EU-Fertigung sollen 15 Prozentpunkte zusätzlich erhalten. Die Details hat die KfW noch nicht veröffentlicht.
Kann ich die Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer den KfW-Zuschuss erhält, kann für diese Kosten keine Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Den Vergleich finden Sie im Ratgeber Steuerbonus oder Zuschuss.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Anpassungen 2026 in der BEG
- KfW: Pressemitteilung vom 21.07.2026
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358/359)
Ihre Förderung berechnen: Mit dem Förderrechner sehen Sie in zwei Minuten, welche Bausteine für Ihr Haus in Betracht kommen. Danach können Sie bis zu zwei Fachbetriebe anfragen.
Weitere Ratgeber: Klimabonus 2027 · Antrag Schritt für Schritt · Wärmepumpe im Altbau · Kosten einer Wärmepumpe · Steuerbonus oder Zuschuss · Heizungsgesetz 2026 · Alle Ratgeber
Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Bedingungen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt des Antrags.