Heizungsgesetz 2026: Was nach dem Wegfall der 65-%-Regel gilt
Kurzantwort: Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervorgegangen ist. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist entfallen; Eigentümer können beim Heizungstausch wieder frei wählen, auch Gas- und Ölheizungen. Wer eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040).
Stand: 29.10.2026
Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bundestag hat das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen. Es wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Das GModG ist kein völlig neues Gesetz: Das bisherige GEG wurde geändert und umbenannt. Die Regeln für Heizungen gelten seit dem 29.07.2026; weitere Teile, etwa zum Energieausweis, treten stufenweise ab dem 01.01.2027 in Kraft.
Was sich für Heizungen geändert hat
| Thema | Bis 28.07.2026 (GEG) | Seit 29.07.2026 (GModG) |
|---|---|---|
| Neue Heizung im Bestand | mindestens 65 % erneuerbare Energien, gekoppelt an Fristen der kommunalen Wärmeplanung | 65-%-Pflicht gestrichen; freie Wahl unter den Optionen nach § 42 Abs. 2 GModG |
| Neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung | nur mit Erfüllungsoptionen für 65 % erneuerbare Energien zulässig | zulässig; ab 2029 steigender Anteil klimaneutraler Brennstoffe („Bio-Treppe“, § 43) |
| Beratungspflicht vor Einbau einer fossilen Heizung | ja | entfallen |
| Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren | ja, mit Ausnahmen | entfallen |
| Betriebsende fossiler Heizkessel | 31.12.2044 | Verbot gestrichen; Klimaziel 2045 soll über eine Quote für Brennstofflieferanten erreicht werden |
Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
Wer in einem bestehenden Gebäude eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 Abs. 1 GModG einen Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe einsetzen:
| ab | Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe |
|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % |
| 01.01.2030 | 15 % |
| 01.01.2035 | 30 % |
| 01.01.2040 | 60 % |
Die Pflicht gilt für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden. Angerechnet werden Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff einschließlich Derivaten. Andere Wege, die Pflicht zu erfüllen (§ 43 Abs. 3 bis 5):
- Wärmepumpen-Hybridheizung: Die Wärmepumpe erreicht mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers (bei bivalent alternativem Betrieb 40 %).
- Solarthermie in den Jahren 2029 bis 2034, mit mindestens 0,04 m² Kollektorfläche je m² Nutzfläche bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen (0,03 m² bei mehr als zwei Wohnungen).
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in den Jahren 2029 bis 2034, wenn sie das ganze Gebäude versorgt und die technischen Mindestwerte erreicht.
Bestehende Heizungen, die nicht ausgetauscht werden, fallen nicht unter die Bio-Treppe. Fällt eine Heizung irreparabel aus und wird 2028 ersetzt, greift die Pflicht erst zwölf Monate nach dem Einbau.
Was ist mit 2045?
Das Ziel der Klimaneutralität 2045 bleibt. Statt eines Betriebsverbots für Heizkessel sollen die Lieferanten von Gas, Heizöl und Flüssiggas verpflichtet werden, steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe in Verkehr zu bringen (§ 42a GModG). Den Gesetzentwurf dafür soll die Bundesregierung bis 01.12.2026 vorlegen. Wie stark sich das auf die Brennstoffpreise auswirkt, lässt sich heute nicht seriös beziffern.
Neue Regeln für Mietwohnungen
Bei neu eingebauten Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen teilen sich Vermieter und Mieter ab 01.01.2028 die CO2-Kosten und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte. Ab 2029 gilt das auch für den Mehrpreis der biogenen Brennstoffe aus der Bio-Treppe. Für Kleinvermieter mit niedrigen Mieten in unsanierten Gebäuden gibt es eine Härtefallregel.
Was bedeutet das für Ihre Heizungsentscheidung?
- Keine Pflicht zur Wärmepumpe. Sie dürfen eine funktionierende Heizung weiter betreiben und beim Austausch frei wählen.
- Folgekosten bei Gas und Öl einplanen. Eine neue fossile Heizung bringt ab 2029 Pflichten zu biogenen Brennstoffen mit, deren Preise heute nicht absehbar sind. Rechnen Sie mit Ihrem Fachbetrieb über die gesamte Nutzungsdauer.
- Förderung bleibt an erneuerbare Heizungen gebunden. Die BEG-Heizungsförderung wird nach Angaben der KfW unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz fortgesetzt. Gefördert werden Wärmepumpen und weitere effiziente Heizungsanlagen; die Wahlfreiheit im Gesetz bedeutet nicht, dass jede Heizung gefördert wird. Wärmepumpen erhalten bei Antrag bis 31.01.2027 30 % Grundförderung. Details im Ratgeber Wärmepumpe Förderung.
- Kommunale Wärmeplanung beachten. Wenn in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist, kann ein Anschluss eine Alternative sein. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand der Wärmeplanung.
Checkliste vor dem Heizungstausch
- Klären Sie, ob Ihre Heizung noch zuverlässig läuft oder ein Ausfall droht. Ein geplanter Tausch lässt mehr Zeit für Angebote und Förderantrag als ein Notfall.
- Lassen Sie sich für die Varianten, die für Sie in Frage kommen, Angebote mit denselben Leistungen geben und vergleichen Sie die laufenden Kosten über mehrere Jahre, nicht nur den Kaufpreis.
- Prüfen Sie bei einer Wärmepumpe die Förderung, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag ist der KfW-Zuschuss ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Gilt die 65-%-Regel noch?
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, seit dem 29.07.2026 entfallen.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt aber ab 01.01.2029 ein Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe: 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %.
Muss ich meine 30 Jahre alte Heizung austauschen?
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr. Die bisherige Austauschpflicht für Heizkessel nach 30 Jahren ist gestrichen.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Pflicht nach § 43 GModG, in neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen schrittweise mehr klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff einzusetzen.
Gibt es noch Förderung für Wärmepumpen?
Ja. Die BEG-Heizungsförderung der KfW läuft weiter, mit 30 % Grundförderung und Boni für Selbstnutzer. Für das 1. Quartal 2027 ist eine Änderung der Grundförderung für Wärmepumpen angekündigt.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 43 Gebäudemodernisierungsgesetz und Gebäudemodernisierungsgesetz, Gesamttext (PDF), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Information zum Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Juli 2026, PDF)
- KfW: Pressemitteilung vom 21.07.2026 zur BEG unter dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Förderung prüfen: Mit dem Förderrechner sehen Sie, welcher Zuschuss für eine Wärmepumpe in Ihrem Haus in Betracht kommt.
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Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Bedingungen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt des Antrags.