Steuerbonus oder Zuschuss? § 35c EStG und BEG-Förderung für die Wärmepumpe im Vergleich
Kurzantwort: Für selbst genutztes Wohneigentum können Sie die Kosten einer neuen Heizung entweder über den KfW-Zuschuss (BEG) fördern lassen oder über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG, nicht beides für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre und begrenzt auf 40.000 € je Objekt. Der Zuschuss ist meist günstiger, weil er mindestens 30 % beträgt und mit Boni bis zu 70 % oder 80 % erreicht; bei sehr hohen Kosten ohne Boni kann der Steuerbonus vorn liegen.
Stand: 29.10.2026
Die beiden Wege im Überblick
| KfW-Zuschuss (BEG, Produkt 458) | Steuerbonus (§ 35c EStG) | |
|---|---|---|
| Höhe | 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 % (in der untersten Einkommensstufe 80 %) | 20 % der Aufwendungen: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr, 6 % im übernächsten Jahr |
| Kostengrenze | 28.000 € für die 1. Wohneinheit bei Antrag bis 31.01.2027, danach sinkend | Steuerermäßigung höchstens 40.000 € je Objekt (entspricht 200.000 € Kosten) |
| Wer? | Eigentümer, auch Vermieter (Boni nur für Selbstnutzer) | nur bei ausschließlich eigener Wohnnutzung |
| Antrag | vor Beginn des Vorhabens bei der KfW | mit der Einkommensteuererklärung nach Abschluss |
| Auszahlung | einmalig nach Prüfung der Nachweise | als Minderung der Einkommensteuer über drei Jahre |
| Voraussetzung | Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Bedingung, Bestätigung nach Durchführung | Gebäude älter als zehn Jahre, Ausführung durch Fachunternehmen, Bescheinigung nach amtlichem Muster, deutschsprachige Rechnung, Zahlung auf das Konto des Unternehmens |
| Befristung | Förderung unter Haushaltsvorbehalt, kein Rechtsanspruch | Maßnahme begonnen nach dem 31.12.2019 und abgeschlossen vor dem 01.01.2030 |
Kein Doppel: Was sich ausschließt
§ 35c Abs. 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, soweit für dieselbe Maßnahme öffentliche Förderung in Form zinsverbilligter Darlehen oder steuerfreier Zuschüsse in Anspruch genommen wird. Ebenfalls ausgeschlossen ist sie, wenn die Kosten schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt wurden oder für dieselbe Maßnahme die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a genutzt wird. Sie müssen sich also je Maßnahme für einen Weg entscheiden.
Das betrifft auch Finanzierungen: Nehmen Sie für die Heizung einen zinsverbilligten Förderkredit in Anspruch, scheidet der Steuerbonus für diese Maßnahme aus.
Rechenbeispiele
Alle Beispiele: selbst genutztes Einfamilienhaus, Antrag bei der KfW bis 31.01.2027, kein Einkommensbonus.
| Kosten | Zuschuss ohne Klimabonus (30 %) | Zuschuss mit Klimabonus (46 %) | Steuerbonus (20 %) |
|---|---|---|---|
| 30.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 6.000 € |
| 42.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 8.400 € |
| 60.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 12.000 € |
| 70.000 € | 8.400 € | 12.880 € | 14.000 € |
Der Zuschuss ist gedeckelt, weil höchstens 28.000 € förderfähig sind. Beim Steuerbonus zählen die vollen Kosten. Ohne Klimabonus erreicht der Steuerbonus den Zuschuss ab etwa 42.000 € Kosten, mit Klimabonus ab etwa 64.400 €. Mit Einkommensbonus liegt der Zuschuss in praktisch allen Fällen vorn.
Zwei Punkte sprechen in der Praxis trotzdem häufig für den Zuschuss:
- Steuerschuld nötig. Der Steuerbonus mindert die tarifliche Einkommensteuer. Wer in einem der drei Jahre weniger Einkommensteuer zahlt als die Ermäßigung, kann sie nicht voll nutzen. Im Beispiel mit 60.000 € Kosten wären das 4.200 €, 4.200 € und 3.600 € Steuer in drei aufeinanderfolgenden Jahren.
- Zeitpunkt des Geldes. Der Zuschuss kommt einmalig nach Abschluss; der Steuerbonus verteilt sich auf drei Steuerbescheide.
Wann der Steuerbonus eine Überlegung wert ist
- Sehr teure Vorhaben, etwa eine Erdwärmepumpe mit Bohrung, wenn kein Klimabonus und kein Einkommensbonus in Betracht kommen und genügend Einkommensteuer anfällt.
- Der KfW-Antrag ist nicht mehr möglich, weil ohne Vertragsbedingung unterschrieben oder schon begonnen wurde. § 35c verlangt keinen Antrag vor Beginn; die übrigen Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein.
- Falls die angekündigte Absenkung der Grundförderung für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung auf 15 % kommt, verschiebt sich die Rechnung für diese Geräte zugunsten des Steuerbonus. Die Regelung ist noch nicht veröffentlicht.
Die Kosten einer vom BAFA zugelassenen Energieberaterin oder eines Energieberaters für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung mindern die Steuer nach § 35c zusätzlich um 50 % dieser Kosten.
Gebäudehülle und Heizung trennen
Der Ausschluss gilt je Maßnahme. Ob Sie zum Beispiel die Heizung mit dem KfW-Zuschuss und eine andere, getrennt beauftragte Maßnahme über § 35c abrechnen können, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie Aufträge erteilen.
Häufige Fragen
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus für die Wärmepumpe kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. § 35c Abs. 3 EStG schließt die Steuerermäßigung aus, wenn für die Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen genutzt wird.
Wie viel bringt der Steuerbonus nach § 35c?
20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Bei 35.000 € Kosten sind das 7.000 €.
Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Häuser?
Nein. Das Gebäude muss im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine unentgeltliche Überlassung von Teilen der Wohnung schadet nicht.
Bis wann muss die Maßnahme fertig sein?
Nach § 52 Abs. 35a EStG gilt § 35c für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind.
Was ist, wenn ich den KfW-Antrag verpasst habe?
Dann kommt der Zuschuss nicht mehr in Betracht. Der Steuerbonus setzt keinen Antrag vor Beginn voraus. Prüfen Sie aber, ob Sie genug Einkommensteuer zahlen und ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 35c EStG und § 52 EStG (Abs. 35a)
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Anpassungen 2026 in der BEG
Vergleichen Sie selbst: Der Förderrechner zeigt den möglichen KfW-Zuschuss für Ihr Haus. Stellen Sie ihn den 20 % Steuerbonus auf Ihre Gesamtkosten gegenüber.
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Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Bedingungen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt des Antrags.