Klimabonus 2027: Was die Absenkung ab 01.02.2027 für Ihre Heizungsförderung bedeutet
Kurzantwort: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW-Heizungsförderung beträgt bei Antrag bis 31.01.2027 noch 16 %. Ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 12 %, 8 % und 4 %; für Anträge ab 01.08.2028 entfällt er ganz. Gleichzeitig sinkt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
Stand: 29.10.2026
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zuschlag zur Grundförderung von 30 % in der Heizungsförderung der KfW (Zuschuss 458). Er soll Eigentümer belohnen, die eine besonders alte oder klimaschädliche Heizung früh ersetzen. Seit dem 21.07.2026 beträgt er 16 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzungen nach den Angaben der KfW:
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer und bewohnen die Wohneinheit selbst (Haupt- oder alleinige Wohneinheit).
- Ersetzt wird eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung.
- Die alte Anlage wird fachgerecht entsorgt.
Vermieter erhalten den Bonus nicht. In Einfamilienhäusern wird er mit dem Basisantrag beantragt; bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern über einen Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags.
Der Zeitplan der Absenkung
Maßgeblich ist nach den Angaben der KfW der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau.
| Antrag gestellt | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstgrenze 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | 0 % | 25.000 €, danach weiter sinkend |
Die Höchstgrenzen ab dem 01.02.2027 ergeben sich aus der von der KfW angekündigten Absenkung um 750 € je Halbjahr. Für die zweite bis sechste Wohneinheit (je 15.000 €) und ab der siebten (je 8.000 €) hat die KfW keine Absenkung angekündigt.
Was das in Euro bedeutet
Beispiel: Einfamilienhaus, selbst genutzt, 25 Jahre alte Gasheizung, kein Einkommensbonus, Kosten der Wärmepumpe 35.000 €. Gerechnet ist mit der heutigen Grundförderung von 30 %.
| Antrag | Rechnung | Zuschuss | Unterschied zu Januar 2027 |
|---|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 46 % von 28.000 € | 12.880 € | – |
| ab 01.02.2027 | 42 % von 27.250 € | 11.445 € | −1.435 € |
| ab 01.08.2027 | 38 % von 26.500 € | 10.070 € | −2.810 € |
| ab 01.02.2028 | 34 % von 25.750 € | 8.755 € | −4.125 € |
| ab 01.08.2028 | 30 % von 25.000 € | 7.500 € | −5.380 € |
Bei Haushalten mit Einkommensbonus fällt der Unterschied oft kleiner aus, weil die Summe der Bausteine dann häufig ohnehin auf 70 % oder 80 % gedeckelt ist. Ein Beispiel: Selbstnutzer mit Kind, zvE 45.000 €, Ölheizung. Bis 31.01.2027: 30 % + 16 % + 30 % = 76 %, gedeckelt auf 70 % von 28.000 € = 19.600 €. Ab 01.02.2027: 30 % + 12 % + 30 % = 72 %, gedeckelt auf 70 % von 27.250 € = 19.075 €. Hier kostet der spätere Antrag 525 €, und zwar nur wegen der niedrigeren Höchstgrenze.
Unsicherheit: der angekündigte Wertschöpfungsbonus
Für das 1. Quartal 2027 kündigt die KfW einen Wertschöpfungsbonus an. Danach soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken und für Geräte aus EU-Fertigung um 15 Prozentpunkte ergänzt werden. Wer eine Wärmepumpe aus EU-Fertigung wählt, läge damit wieder bei 30 % Grundförderung; bei anderen Geräten wären es 15 %. Weil der Starttermin und die Nachweisregeln noch nicht veröffentlicht sind, enthalten die Beispiele oben diese Änderung nicht. Wie Anträge behandelt werden, die vor dem Start des Wertschöpfungsbonus gestellt werden, hat die KfW noch nicht im Einzelnen veröffentlicht; verbindlich ist erst die Regelung, die die KfW bekannt gibt.
Warum sich ein Antrag vor dem 01.02.2027 lohnen kann
- Höherer Bonus: 16 % statt 12 %, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Höhere Kostengrenze: 28.000 € statt 27.250 € für die erste Wohneinheit.
- Zeit für die Umsetzung: Nach der Zusage haben Sie laut KfW 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Ein Antrag im Januar 2027 zwingt Sie also nicht zum Einbau im Winter.
Für den Antrag brauchen Sie aber bereits einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und die „Bestätigung zum Antrag“ eines Fachbetriebs oder Energieeffizienz-Experten. Fachbetriebe sind im Winter oft ausgelastet; planen Sie für Vor-Ort-Termin und Angebot einige Wochen ein. Ein überhasteter Vertrag mit einem unpassend dimensionierten Gerät ist teurer als ein paar Prozentpunkte Förderung.
Wann ein späterer Antrag kein Nachteil ist
Wenn Sie die Voraussetzungen des Klimabonus nicht erfüllen, etwa weil Sie vermieten oder Ihre Gasheizung jünger als 20 Jahre ist, betrifft Sie nur die Absenkung der Kostengrenze. Liegen Ihre förderfähigen Kosten ohnehin unter 27.250 €, ändert sich bis August 2027 für Sie nichts an der Höhe des Zuschusses, solange die Grundförderung unverändert bleibt.
Häufige Fragen
Zählt beim Klimabonus das Datum des Antrags oder des Einbaus?
Das Datum des Antrags. Die KfW schreibt, dass für Antragstellungen ab dem 01.08.2028 kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt wird. Die Absenkungsschritte richten sich ebenfalls nach dem Antragszeitpunkt.
Wie hoch ist der Klimabonus ab Februar 2027?
12 % bei Antrag vom 01.02.2027 bis 31.07.2027, danach 8 % und ab 01.02.2028 4 %. Ab 01.08.2028 entfällt er.
Muss die Wärmepumpe vor dem 01.02.2027 eingebaut sein?
Nein. Entscheidend ist, dass der Antrag vorher gestellt ist. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Mit den Arbeiten dürfen Sie erst nach dem Antrag beginnen.
Bekomme ich den Klimabonus für eine 15 Jahre alte Gasheizung?
Nein, für eine Gasheizung muss sie mindestens 20 Jahre alt sein. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen gibt es keine Altersgrenze, sie müssen aber funktionstüchtig sein.
Kann ich einen Antrag stellen und später zurückziehen?
Ein Verzicht ist möglich, danach gilt nach Angaben der KfW für dasselbe Vorhaben eine Sperrfrist von sechs Monaten. Ein Antrag „auf Vorrat“ ohne ernsthafte Planung ist deshalb nicht sinnvoll.
Quellen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Anpassungen 2026 in der BEG
- KfW: Pressemitteilung vom 21.07.2026
Ihre Förderung berechnen: Der Förderrechner zeigt, ob der Klimabonus für Ihr Haus in Betracht kommt und wie hoch der Zuschuss bei Antrag vor dem 01.02.2027 wäre.
Weitere Ratgeber: Wärmepumpe Förderung · Antrag Schritt für Schritt · Wärmepumpe im Altbau · Kosten einer Wärmepumpe · Steuerbonus oder Zuschuss · Heizungsgesetz 2026 · Alle Ratgeber
Keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Bedingungen von KfW/BAFA zum Zeitpunkt des Antrags.